Haus- und Spielordnung

für ein faires Spiel

Allgemeine Spiel,- Geschäfts,- Haus,- Wettspielordnung und Handicap Regeln und Cart-Ordnung und Datenschutzinformationen

Allgemeine Spiel,- Geschäfts,- Haus,- Wettspielordnung und Handicap Regeln und Cart-Ordnung und Datenschutzinformationen

Platzregeln

I. ALLGEMEINE SPIEL- GESCHÄFTS- und HAUSORDNUNG

Für das Bespielen der Golfanlage Gut Wulfsmühle gelten die nachfolgenden Grundsätze als Ergänzung zu den offiziellen Golfregeln des DGV und dem World Handicap System.

 

Die Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung. Die Wahrnehmung der Interessen der Spielberechtigten/Mitglieder erfolgt ausschließlich durch die Gesellschafter, vertretungsweise durch die Geschäftsführung der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH. Die Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf der Golfanlage Gut Wulfsmühle besonders gepflegt werden! Wir legen Wert auf einen freundlichen Umgang zwischen allen Spielberechtigten und auch gegenüber den Mitarbeitern der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH. Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass langsame Spieler/Spielergruppe erkennen und akzeptieren müssen, dass andere Spieler/Spielergruppe zügig spielen möchten. Daher erfordert es die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:

 

Spielberechtigt sind nur Personen, die einen Spielberechtigungsvertrag mit der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH haben. Gastspieler müssen einen Handicapindex von + 45 haben, um gegen Greenfee ein Spielrecht zu erhalten. Alle spielberechtigten Mitglieder und Gastspieler müssen eine bestätigte Startzeit an der Rezeption erhalten haben, d.h. es muss eine Anmeldung an der Rezeption erfolgen.

Die Benutzung der gesamten Driving-Range ist dem o.g. Personenkreis erlaubt. Auch Nichtspielberechtige ohne Nachweis einer Mindestspielstärke ist dieses erlaubt, sofern diese ein gültiges Tages-Rangefee gelöst haben.

Das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage (Platz, Driving-Range, Nebengebäude, Parkplatz und Clubhaus) wird für die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH durch deren Geschäftsführung oder deren Beauftragte ausgeübt. Auf dem gesamten Gelände der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH, einschl. der Übungsanlagen und des Clubhauses, ist der Konsum von Cannabis-Produkten und illegalen Drogen nicht erlaubt.

Die Platzpflege hat jederzeit Vorrecht vor jedem Golfspieler. Es ist für die Sicherheit von Spielern und Platzarbeitern eine unverzichtbare Voraussetzung, gegenseitige Verständigung aufzunehmen. Damit keine Gefahrensituationen entstehen nehmen Sie bitte Zeichen- und/oder Rufkontakt mit Platzarbeitern und/oder anderen Spielern auf. Bitte bedenken Sie dieses vor jedem Golfschlag. Beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel werden die Anwendungsbestimmungen angewendet.

Die Runde beginnt grundsätzlich auf dem zugewiesenen Abschlag (durch die Rezeption und/oder den Tagesmarshal). Das Abkürzen auf der Runde bzw. Einschneiden ist nicht erlaubt.

Der erste Abschlag darf erst betreten werden, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist und keine Gefährdung durch abschlagende Spieler von der Bahn 3 ausgeht.

Platzrecht besteht grundsätzlich dann, wenn die nachfolgenden Spieler offensichtlich schneller spielen und vor der vorausspielenden Gruppe mindestens ein Loch frei ist. Platzrecht bedeutet, dass Spieler das Recht haben, durchzuspielen. Es bedeutet aber nicht, die vorausspielende Gruppe dadurch unter Druck zu setzen, dass Bälle hinter diese geschlagen werden. Es wird von der vorausspielenden Gruppe erwartet, dass diese die Situation erkennt und die hintere Gruppe durchspielen lässt.

Ein Flight darf maximal aus 4 Personen bestehen.

Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitch-Gabel beim Spiel mitzuführen und nur mit dieser die Pitchmarken auszubessern.

Alle Beschädigungen des Grüns, insbesondere Pitchmarken, müssen sorgfältig ausgebessert werden. Das gilt unabhängig davon, von wem die Beschädigungen verursacht worden sind. Schlagwort: Jeder beseitigt zwei Pitchmarken: seine eigene und die eines anderen.

Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und anzudrücken.

Es sind keine Probeschwünge auf den Abschlägen erlaubt.

Trolley´s dürfen nicht über Abschläge und Vorgrüns und nicht zwischen Bunkern oder Teichen und Grüns gezogen werden. Bitte stellen Sie Ihren Trolley während Ihrer Golfrunde so ab, dass es den Spielfluss nicht hindert.

Für die Benutzung der Golfcarts gilt unsere weiter unten aufgeführte Golfcartordnung.

Das Mitnehmen bzw. Benutzen von Driving-Range-Bällen ist nicht erlaubt und führt ggfs. zu einer temporären Platzsperre.

Auf dem gesamten Golfplatz ist das Angeln von Bällen verboten. Eine Missachtung führt ggfs. zu einer temporären Platzsperre.

Das Betreten der Biotope auf den Golfplatz (diese sind durch entsprechende Beschilderungen ausgewiesen) ist untersagt. Bei Missachtung kann dieses zu einer temporären Platzsperre führen.

Gefahr durch Gewitter Bei Gewitter gilt Regel 5.7 der offiziellen Golfregeln.

Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind im Clubhaus ausgehängt. Diese sind auch auf unserer Homepage www.golfanlage-wulfsmuehle.de zu entnehmen und sie richten sich grundsätzlich nach der Jahreszeit und der jeweiligen Wetterlage.  Es ist erforderlich, eine Startzeit auf unserem Golfplatz zu buchen. Dieses kann persönlich an der Rezeption, telefonisch oder online (nur für Mitglieder) erfolgen. Sollte eine fest gebuchte Startzeit gar nicht oder nur teilweise genutzt werden, muss dieses schnellstmöglich an der Rezeption vor dieser Startzeit mitgeteilt werden, damit alle anderen interessierten Golfspieler die Möglichkeit haben, diese Startzeit wahrzunehmen. Jeder der dieser Meldepflicht nicht nachkommt und es zu wiederholten nicht wahrgenommenen Startzeiten kommt, muss damit rechnen, dass die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH zum Wohle der Gemeinschaft das Greenfee für nicht wahrgenommene Startzeiten von diesen Spielern einfordert. Dieses Greenfee wird dann in die Jugendkasse gespendet.

Es wird allen Mitgliedern/Spielberechtigten und Gästen empfohlen angemessene und geeignete Kleidung zu tragen. Bitte ersparen Sie sich und uns die unangenehme Situation einer Ablehnung Ihres Spieles aufgrund Ihrer Bekleidung. Der gesamte Golfplatz und die Driving-Range dürfen nur mit Softspikes und Noppen- und Turnschuhen betreten werden.

Es ist untersagt, mit mehreren Personen aus einem Golfbag zu spielen. Bei Missachtung kann dieses zu einer temporären Platzsperre führen.

Eltern haben die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder auf dem gesamten Golfgelände und haften für diese.

Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen für Mitglieder grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung dafür ist eine sog. Hunde-PE. Die Voraussetzungen dafür erfahren Sie auf unserer Internet-Seite oder an unserer Rezeption. Diese ist vor der Runde im Sekretariat unaufgefordert vorzulegen. Auf der Driving-Range sind Hunde von Mitgliedern ohne PE nur mit der jeweiligen Erlaubnis der Geschäftsführung oder deren Beauftragter erlaubt. Im Clubhaus sind Hunde, die an der Leine geführt werden, erlaubt.

Im Interesse von allen, bitten wir um Sauberkeit auf der gesamten Golfanlage, auch auf den Toiletten auf dem Platz, dem Parkplatz und im gesamten Innenbereich des Clubhauses.

Die Platzaufsicht und die Kontrolle auf dem gesamten Gelände der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH obliegen der Geschäftsführung und deren Beauftragten. Es ist deren Anweisungen Folge zu leisten.

Die Benutzung der Golfanlage und aller Ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Vorkommnisse jeglicher Art, die sich auf dem Gelände der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH ereignen.

Die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH hat sich dem Umweltmanagementsystem des DGV „Golf & Natur“ angeschlossen. Dieses ist selbstverpflichtend und beinhaltet alle optimalen Bedingungen für den Golfsport mit dem größtmöglichen Schutz der Natur zu verbinden.

II. Verhaltensrichtlinien für Spieler (Regel 1.2)

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

 

Als Fehlverhalten wird insbesondere angesehen:

 

Platzarbeiter, andere Spieler oder Zuschauer durch Unachtsamkeit zu gefährden

Pitchmarken nicht auszubessern und Divots nicht zurückzulegen bzw. den Platz zu schonen

Trolleys zwischen Bunker oder Penalty Area und Grün zu ziehen bzw. über das Vorgrün zu fahren

einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und den Schläger oder den Rasen zu beschädigen

einen Schläger Richtung Golfbag zu werfen

einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken

Automatische Strafe für Verstoß:

Erster Verstoß – einen Strafschlag

Zweiter Verstoß – Grundstrafe (zwei Strafschläge)

Dritter Verstoß – Disqualifikation

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten wird insbesondere angesehen:

 

Platzarbeiter, andere Spieler oder Zuschauer grob fahrlässig oder vorsätzlich zu gefährden

absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen

einen Schläger Richtung eines Platzarbeiter, eines anderen Spieler oder Zuschauer zu werfen

andere Spieler vorsätzlich während ihres Schlags abzulenken

Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen

Automatische Strafe für Verstoß:

Disqualifikation

 

III. Wettspiel- und World Handicap System (Rahmenausschreibung)

Spielbedingungen Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV), dem World Handicap System und den Platzregeln der Golfanlage Gut Wulfsmühle. Das Wettspiel wird nach dem World Handicap System ausgerichtet. Einsichtnahme an der Rezeption. Eventuelle Sonder-Platzregeln werden am jeweiligen Wettspieltag im Eingangsbereich des Clubhauses ausgehängt.

Nutzung von Entfernungsmessgeräten Für alle Wettspiele, welche die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH veranstaltet, darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände berechnet oder gemessen werden können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 4.3a der offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV). Strafe für Verstoß s. Golfregel 4.3.

Ausschreibungen/Meldungen Die Ausschreibungen der jeweiligen Wettspiele sind an der Rezeption einzusehen und/oder hängen und liegen im Eingangsbereich des Clubhauses aus. Meldungen zu Wettspielen können durch Eintragung per Intranet des DGV, Turnierreservierung (Mitgliederbereich der Internetseite) oder persönlich bzw. telefonisch an der Rezeption erfolgen.

Meldeschluss Den Meldeschluss für die Wettspiele entnehmen Sie bitte der Ausschreibung des Wettspiels.

Startzeiten Die Startzeiten/Startlisten für alle Wettspiele werden gemäß der jeweiligen Ausschreibung per SMS, Turnierreservierung auf der Internet-Seite der Golfanlage (Mitgliederbereich) oder DGV-Intranet bekannt gegeben oder können telefonisch oder persönlich an der Rezeption erfragt werden. Sofern wir Ihre Handynummer erhalten haben, senden wir Ihnen Ihre Startzeit per SMS zu.

Warteliste Ein Platz auf der Warteliste gilt als verbindliche Anmeldung. Sie rücken automatisch nach, wenn ein Teilnehmer entfällt. Die/der Spieler/in ist selbst dafür verantwortlich im Sekretariat zu erfragen oder online auf unserer Internet-Seite im Bereich „Turnierreservierung“ zu prüfen, ob sie/er nachgerückt ist.

Nenn-/Startgeld Das Nenn-/Startgeld ist grundsätzlich vor dem Wettspiel an der Rezeption zu entrichten. Spieler, die trotz Meldung nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Bei einer Abmeldung nach Meldeschluss ist grundsätzlich das volle Nenn-/Startgeld zu entrichten. Dieses wird der Jugendkasse gespendet.

Spielergruppen Die Spielergruppen werden nach Möglichkeit grundsätzlich nach HCPI aufgestellt, beginnend mit dem niedrigsten HCPI. Ist dies aufgrund des HCPI des Teilnehmerfeldes nicht möglich, werden die Spielergruppen nach HCPI (hoch, mittel, tief) aufgestellt. Ansonsten gemäß Ausschreibung.

Abspielzeit Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Startzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 5.3a das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen.

Spielleitung Die Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 20.2b der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig. Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels namentlich bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel Hat ein Flight nach Auffassung der Spielleitung seine Position im Spielablauf verloren oder mehr Zeit zum Spielen eines oder mehrerer Löcher benötigt als die jeweils von der Spielleitung auf der Scorekarte festgelegte Zeit, werden die Spieler ermahnt. Wird danach keine Verbesserung der Spielgeschwindigkeit festgestellt, wird dem Flight mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an einem zu spielenden Loch an der Reihe wäre. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden, so ist die Strafe beim ersten Verstoß 2 Strafschläge bzw. Lochverlust und beim zweiten Verstoß Disqualifikation.

Golf-Carts Bei Personen mit körperlicher Behinderung ist die Benutzung eines Golf-Carts (siehe Golfcart-Ordnung) erlaubt. Es besteht Attestpflicht. Liegt ein Attest nicht vor, entscheidet die Spielleitung.

Caddie Bei Wettspielen dürfen nur Amateure als Caddies eingesetzt werden. Bei Jugendlichen sind Caddies bei Jugendwettspielen nicht erlaubt. Mannschaft: Der Mannschaftskapitän darf, unabhängig ob er Amateur oder Professional ist, als Caddie eingesetzt werden. Alle anderen Caddies müssen Amateure sein. Strafe für Verstoß: Grundstrafe für jedes Loch, an dem gegen diese Wettspielordnung verstoßen wurde.

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr Regel 5.7b Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen aller Spieler sofort das Spiel unterbrechen und dürfen keinen weiteren Schlag ausführen, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet. Das Signal für Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langer Ton einer Sirene. Folgende Signaltöne werden verwendet: Ein langer Signalton = Unverzügliche Unterbrechung des Spiels Zwei kurze Signaltöne = Wiederaufnahme des Spiels

Gefahr durch Gewitter Bei Gewitter gilt Regel 5.7 der offiziellen Golfregeln.

Elektronische Kommunikationsmittel Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos und kann ggf. von der Spielleitung durch Disqualifikation geahndet werden. Elektronische Entfernungsmessgeräte sind erlaubt.

Scorekarte Die persönliche Scorekarte muss vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abgeholt werden und ist unverzüglich nach Beendigung des Wettspiels an der Rezeption abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Jeder Spieler ist für die Abgabe seiner persönlichen Scorekarte selbst verantwortlich.

Stechen Bei einem 18 Löcher Wettspiel, erfolgt das Stechen nach den schwersten/leichtesten 9-6-3-1 Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Bei einem 9 Löcher Wettspiel, erfolgt das Stechen nach den letzten 6-3-1 Löchern. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los.

Beendigung des Wettspiels Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet.

Ergebnisliste Die Ergebnisliste wird nach der Siegerehrung im Eingangsbereich des Clubhauses ausgehängt und wird auf der Homepage der Golfanlage (Turnierreservierung) und im DGV-Intranet online gestellt.

Veröffentlichungen Jeder Spieler stimmt mit seiner Meldung jedem auf der Golfanlage Gut Wulfsmühle veranstalteten Wettspiel der Veröffentlichung seines Namens, seines Vornamens, seines HCPI, seines Heimatclubs und seines Wettspielergebnisses im Internet, insbesondere auch auf der Homepage des Clubs, durch Aushang im Clubhaus oder auch durch Presseberichte (ggf. mit Bild) zu.

Haftung Die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Vorkommnisse jeglicher Art, die sich auf dem Gelände der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH ereignen.

Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung abzuändern, ausgenommen die Handicaprelevanz.

IV. Platzregeln

Ausgrenzen (Regel 18.2)

Ausgrenzen werden durchgängig durch weiße Pfosten u./o. Linien markiert. Die innere Ausgrenze zwischen Bahn 14 u. Bahn 11 gilt nur beim Bespielen der Bahn 14. Die hintere Ausgrenze bildet die Linie zwischen dem letzten weißen Pfosten und Fluchtpunkt am Waldrand der Bahn 11.

Penalty Areas (Regel 17.1)

Penalty Areas sind durch gelbe und rote Pfosten u./o. Linien gekennzeichnet. An Bahn 2 ist die Steinmauer die Grenze der Penalty Area. Es kann auch die Drop-Zone links hinter dem Grün benutzt werden. Brücken liegen im Bereich der Penalty Areas.

Spielt ein Spieler den Ball an der Bahn 16 über die Penalty Area auf der rechten Seite und weiß nicht, ob dieser die Penalty Area vollständig überquert hat, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen.

Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Biotope sind Spielverbotszonen (Betreten verboten).

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse) (Regel 16.1)

Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind durch blaue Pfosten u./o. Linien gekennzeichnet. Wintergrüns sind ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Unbewegliche Hemmnisse: Granit-Abschlagtafeln, Wegweiser, angelegte Wege, Ballwäscher, Entfernungsmarkierungen, Be- / Entwässerungsanlagen. Alle Anpflanzungen die mit Stützpfosten, Drahtverspannungen u. Gießring versehen sind.

Strafe bei Verstoß gegen die Platzregeln:

Lochspiel – Lochverlust

Zählspiel – 2 Strafschläge

Hinweise

Bei Gewitter gilt Regel 5.7. Das Angeln von Bällen ist verboten! Wir spielen auf unserer Anlage „Ready Golf“.

V. GOLFCARTORDNUNG

Jeder Nutzer eines Golfcarts muss vor der Nutzung einen Mietvertrag über die Benutzung eines Golfcarts abschließen. Sollte dieses aus welchen Gründen auch immer nicht der Fall sein, übernimmt die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH keinerlei Haftung. Jeder Nutzer ist darüber informiert, dass bei Überquerung von öffentlichen Straßen keinerlei Versicherung und/oder Haftung von der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH übernommen wird.

Es gelten grundsätzlich folgende allgemeine Regeln:

 

Der Cart-Nutzer muss einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals III) besitzen und einen gültigen Mietvertrag mit der Golfanlage abgeschlossen haben.

Nicht auf Tees, Vorgrüns, Grüns fahren.

Mit dem Cart nicht im Rough, nicht durch Pfützen, nasse Stellen, abgesperrte und blau markierte Bereiche fahren.

Rücksicht auf andere Spieler nehmen.

Maximal 2 Personen + 2 Golfbags pro Cart.

Es stehen an den Übergängen zu den öffentlichen Straßen STOP-Schilder! Diesen ist Folge zu leisten. Das Überqueren der öffentlichen Straßen ist im Schritt-Tempo zu erfolgen.

Es ist den Hinweisschildern und den Anweisungen der Mitarbeiter der Golfanlage Folge zu leisten.

Steigungen und steile Stellen nur 90° zum Hang befahren.

Vor dem Fahrtantritt Bremsen prüfen und Bedienungshinweise im Cart lesen.

Die Nutzung von Carts ist bei Dunkelheit untersagt.

Die Benutzung der Carts erfolgt auf eigene Gefahr.

1. Mietobjekt und Mietzeit

 

Gegenstand dieses Mietvertrages ist ein Cart. Es gelten die jeweils gültigen Preise für die Miete der Cars, diese liegen an unserer Rezeption aus und stehen auch auf der Internetseite. Das Cart wird für die Dauer einer Golfrunde auf der 18-Loch-Golfanlage vermietet; die Runde ist in einem normalen Spieltempo zu absolvieren.  Während der Benutzungsdauer dürfen keine Pausen eingelegt werden. Die maximale Mietdauer beträgt 5 Stunden. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.  Nach der Platzrunde ist das Cart unverzüglich am “RÜCKGABEORT” (vor dem Clubhaus)abzugeben. Wird das Cart nicht nach der vertraglich vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so kann für eine Zeitüberschreitung bis zu 2 Stunden ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von bis zu 30,- € vom Vermieter vereinnahmt werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.  Dies gilt insbesondere bei einer längeren Zeitüberschreitung. Dass eine verspätete Rückgabe durch den Mieter nicht verschuldet wurde, muss durch den Mieter dargelegt und bewiesen werden. Das Cart wird in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt.  Das Cart ist durch den Mieter vor Inbetriebnahme einer Prüfung bezüglich seiner Funktionstauglichkeit zu unterziehen; insbesondere müssen die Bremsen überprüft werden. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten. Der Mieter haftet für jede Beschädigung des Fahrzeugs.  Vor Übergabe des Fahrzeugs wird das Cart von dem Mieter auf eventuelle Vorschäden untersucht. Diese sind dann dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Verletzt der Mieter seine Überprüfungspflichten, so sind Einwendungen, dass bereits Vorschäden vorlagen, ausgeschlossen.

 

2. Pflichten

 

An dem Cart dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.  Zeigt sich während des Betriebs ein Mangel, der eine Stilllegung erforderlich macht, verlängert sich die Mietdauer um die Dauer der Stilllegung, sofern der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt hat.  Für den Zeitraum der Verlängerung der Mietdauer nach dieser Bestimmung entfällt die Verpflichtung des Mieters zur Bezahlung des Mietzinses. Das Cart darf nur von Personen benutzt werden, die einen Führerschein der Klasse B (ehemals III) erworben haben.  Auf Wunsch des Vermieters muss dieser vorgelegt werden. Das Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golftaschen zugelassen; jede weitere Zuladung ist verboten. Mit dem Cart dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege benutzt werden; den Wegweisern ist unbedingt zu folgen. Diesbezüglich gilt die Straßenverkehrsordnung. Öffentliche Wege und Straßen dürfen auf keinen Fall benutzt werden. Das Befahren von Abschlägen, Vorgrüns und Grüns ist verboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen steile Hänge und Böschungen nicht befahren werden. Spieler mit Carts haben kein automatisches Durchspielrecht; andere Flights dürfen nicht behindert oder genötigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrag angeführten Pflichten begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter; nach Ausübung dieses Kündigungsrechts führt dies zu einem sofortigen Entzug des Carts.  Eine zeitanteilige Rückgewährung des Mietzinses erfolgt in diesen Fällen nicht. Zum Zeitpunkt der Vermietung, ist der Mieter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

 

3. Haftung und Gefahrübertragung

 

Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt auch für anfängliche Mängel, sofern sich aus den bisher dargelegten Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt. Der Mieter bestätigt hiermit, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme verfügt, die eventuelle Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Carts entstehen können. Die Gefahr der Verschlechterung oder Zerstörung des Carts, auch soweit sie auf Zufall, höherer Gewalt, Vandalismus oder Abhandenkommen beruhen, trägt ab Bereitstellung bis zur Rückgabe an den Vermieter der Mieter. Einen bereits eingetretenen Schaden oder einen drohenden Schaden wird der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Dritte tritt der Mieter bereits jetzt an den Vermieter ab, soweit sie dem Vermieter auch gegenüber dem Mieter zustehen. Hat der Mieter einen Schaden an den Vermieter erstattet, wird der Vermieter etwaige abgetretene Ansprüche an den Mieter mit gesonderter Urkunde zurückabtreten. Die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Vorkommnisse jeglicher Art, die sich auf dem Gelände der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH ereignen.

 

Datenschutzinformation der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH

 

§ 1 Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung

 

(1) Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung und zur Durchführung des Spielbetriebs und zu weitergehenden Zwecken der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH notwendig ist.

 

(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

§ 2 Spielberechtigungsvertrag – Abschluss und Kündigung

 

(1) Mit dem Abschluss eines Spielberechtigungsvertrages mit der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH werden Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Handicapindex und Bankverbindung aufgenommen und zum Zwecke der Spielberechtigten- und Mitgliederverwaltung in der betriebseigenen Clubverwaltungssoftware gespeichert. Jedem Spielberechtigtem wird dabei eine Mitgliedsnummer zugewiesen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Missbrauch geschützt.

 

(2) Bei Kündigung des Spielberechtigungsvertrages werden gespeicherte personenbezogene Daten auf schriftliches Verlangen gelöscht, sofern nicht auf Grundlage besonderer Bestimmungen, z. B. aus steuerrechtlichen Gründen, Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

§ 3 Weitere Datenverarbeitungen durch die Golfanlage[1]

 

Darüber hinaus verarbeitet der Golfclub die folgenden personenbezogenen Daten:

 

a.     zur Reservierung von Startzeiten Name, Vorname, Geschlecht, Handicapindex und Telefonnummer,

 

b.    zur Veröffentlichung gebuchter Startzeiten, Melde,- Start- und Ergebnislisten über einen Bildschirm im Clubhaus sowie im geschützten Mitgliederbereich auf der Clubhomepage Name, Vorname, Geschlecht und Handicapindex,

 

c.     zum Zwecke des Einzugs von Spielberechtigungs- sowie Zusatzbeiträgen (Caddiebox-Miete, Startgelder, Verwaltungspauschale u. ä.) einschließlich des Mahnwesens und Inkasso sowie zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die (Online-)Banksoftware der Golfanlage Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindung,

 

d.    zum Versand von Newsletter, Clubinformationen, Geburtstags-E-Mail und vergleichbarer Informationen Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse; der Versand des Newsletters erfolgt über die PC-Caddie-Clubverwaltungssoftware, die insoweit für die Golfanlage als Datenverarbeiter im Auftrag tätig wird,

 

e.     für den Zutritt/Zugang zu Umkleiden, Caddie-Boxen, Ballautomat u. ä. mittels des DGV-Ausweises, bzw. betriebseigene Transponder-Keys Name, Vorname, Geschlecht, Mitgliedsnummer,

 

f.     zur Veröffentlichung in Form eines Live-Ergebnisdienstes im Clubhaus über einen Bildschirm Name, Vorname, Geschlecht, Handicapindex, Spielergebnis (sog. Livescoring),

 

g.    zur Organisation des Jugendtrainings (Ansprache, Benachrichtigung, Terminkoordination) Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der jugendlichen Mitglieder sowie deren gesetzliche Vertreter,

 

h.    zur Verarbeitung des Postein- und ausgangs über EDV sowie Fax und E-Mail, Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse,

 

i.     zur Verbesserung der Servicequalität, zur Erstellung von Statistiken und Planung (Liquiditätsplanung, Kosten-Nutzen-Rechnung u. ä.) sowie zum Controlling die Anzahl der von Ihnen gespielten Runden p. a. sowie den erzielten Jahresumsatz (Ballautomat u. ä.),

 

j.     zur Verbesserung der Servicequalität für Umfragen Name, Vorname, Geschlecht, E-Mail-Adresse,

 

k.    zur Herausgabe eines Spielberechtigten- und/oder Mitgliederverzeichnisses an alle Clubmitglieder sowie zur Veröffentlichung im geschützten Mitgliederbereich auf der Clubhomepage Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse,

 

l.     zum Zwecke der Veröffentlichung der Spielpläne im Clubhaus Name, Vorname, Geschlecht, Handicapindex,

 

m.    zum Zwecke der Organisation des Gruppen-/Ligamannschaftsspielbetriebs Weitergabe von Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handicapindex an die Kapitäne/-innen der teilnehmenden Mannschaften, der teilnehmenden Golfclubs, der jeweiligen Landesgolfverbände und Gruppen,

 

n.    zur Organisation der Rundenverpflegung am Halfway-Haus Name, Vorname, Geschlecht, gastronomische Wünsche,

 

o     zur Benennung und Veröffentlichung der Clubmeister und „Hole in one“-Spieler im Clubhaus Name, Vorname, Geschlecht der Clubmeister,

 

p.    zur Kontrolle der Verwaltung, insbesondere Prüfung ordnungsgemäßer Buchführung der/die Spielberechtigten- und/oder Mitgliederdaten,

 

q.   zur Verhinderung von Straftaten und Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten per Videoüberwachungsanlage auf dem Clubgelände aufgenommene Bewegbilddaten.

 

§ 4 Nutzung des DGV-Intranet

 

Die Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbHist an das Intranet des Deutschen Golf Verbandes e. V. (DGV) angeschlossen. Sie übermittelt personenbezogene Daten seiner Spielberechtigten/Mitglieder an den DGV, soweit dies zur Erfüllung ihrer Betriebszwecke und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem DGV erforderlich ist. Einzelheiten regelt Ziff. 18 Abs. 2 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, der in seiner jeweils gültigen Fassung in der Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbHAnwendung findet. Die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV können in ihrer jeweils gültigen Fassung im Clubsekretariat und im Internet unter www.golf.de/dgv eingesehen werden.

Impressum

Golfanlage Gut Wulfsmühle GmbH

Mühlenstraße 98

25499 Tangstedt

Telefon 04101 586 777
Telefax 04101 586 788

Mail info@golfanlage-wulfsmuehle.de

www.golfanlage-wulfsmuehle.de

Registergericht Amtsgericht Pinneberg
Registernummer HR 5254
Ust.-Id. Nr. DE214698271

Geschäftsführung:
Christina Druve

Datenschutz & Impressum

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag bis Sonntag

9:00 bis 16:00 Uhr

Öffnungszeiten Restaurant Gut Wulfsmühle

Mittwoch bis Sonntag

11:00 bis 22:00 Uhr